Abstände gegen
Einzelhäuser: Mindestens 1500 m (So z.B. am 14. 3. 01 Kreistag
Euskirchen, dem sich
andere angeschlossen haben sollen)
Abstände gegen
Siedlungen: Mindestens 2000 m (in Dänemark sollen 8000 m gelten)
Begründung:
Belästigungen der verschiedensten Art, z. B. durch Lärm und Reflexionen. Er
sollte größer
sein als bei
Einzelgehöften, da wahrscheinlich mehr empfindsame Personen leiden.
Abstände zu
Wegen,Wanderwegen und Straßen: Mindestens 600 m
Begründung:
Gefährdung von Fahrzeugen und Wanderern durch abgefetzte Windradteile und
Eiswurf.
(zahlreiche
Berichte). Gefährdung des fließenden Verkehrs durch Ablenkung der Fahrer. So
Kreistag
Euskirchen u.a.
Abstände zu Wald:
Mindestens 200 m
Begründung:
Dieser Abstand wird in Rheinland-Pfalz und Sachsen verwendet und stammt noch
aus
der Zeit der kleinen
Räder. Er ist notwendig weil Windräder brennen können, sei es durch Blitz,
sei es
durch
Selbstentzündung (ca. 13 dokumentierte Brände, davon fünf 2002).
Abstände zu Quellen,
Hausbrunnenanlagen,Wasserversorgungen
individuell, je nach
Geologie und Orographie
Begründung: Mit
Ölverlust muß gerechnet werden, Leckagen sind relativ häufig. Windmaschinen
enthalten
je nach Typ 200 bis
1000 Liter Öl.
Abstände werden
nach Ländern, Kreisen, Gemeinden und Gerichten bundesweit unterschiedlich
angewandt.
Es gibt nichts
Allgemeines. Soweit überhaupt Abstände üblich sind, sind diese durch die
zwei
bis dreifache Höhe
der Windanlagen überholt. Wir haben deshalb Abstände nach umfangreichem
Unterlagenmaterial
über Unglücke oder
Beinaheunglücke, Beobachtungen, Urteilen und Erfahrungen gewissenhaft
und sorgfältig
zusammengestellt. Sie sollten im Interesse der Menschen, der
Immobilienwerte,
der Sicherheit des
Verkehrs und der Gebäude mindestens eingehalten werden.
Abstände zu Häusern,
Siedlungen,Wegen, Straßen und Wald (Siehe Liste der vorgeschlagenen
Abstände).
Umleitung bei
Wanderwege? Verlegung? Kostenträger, Eigentumsprobleme?
Einspeisungsprobleme: Wo? Welche neuen Stromtransportwege? Kostenträger?
Eigentumsprobleme?
Auflagen
Energieversorger, TÜV? Schutz des öffentlichen Netzes vor Spannungsspitzen
(Blitze) der WKA?
Zuwegung: Größe
und Trassen der neu zu bauenden Fahrwege? Schwersttransportfähigkeit?
Zustand
der benutzten
Nachbarschaftswege? Schwersttransporte? Kurvenradien? Wer bezahlt Schäden,
Verdrückungen?
Brückenbelastungen?
Beeinträchtigung des
Orts- und Landschaftsbildes und der Natur? Visualisierungen, u. U. mit
Ballonen nach
Genehmigung durch Reg. Präsidium? Geprüfte Fotomontagen? Gutachten zu
Diskoeffekt,
Schattenwurf, Lärm,
Natur- und Landschaftsbild. Besichtigung ähnlicher Anlagen, Gespräche mit
Anwohnern. Beachtung
der VwV Windenergie AZ: 25-8881.59 des Umwelt- und Wirtschaftsministeriums
Baden-Württemberg.
Sicherheitsaspekte
Eiswurf, abfliegende Teile, Abfallende Teile, Brandschutz, Schutz vor
auslaufendem,
vom Wind
hinweggetragenem Öl, Schutz der Wasserschutzgebiete, der Einzelhofquellen,
Flugzeuge,
Segel- und
Gleitflugsport, Reitsport.
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Gesundheitliche
Gefahren: Gibt es Schulen mit Blick auf die WKA? Krankenhäuser,
Altenheime;
Hotels, Gasthäuser?
Dann besondere Gutachten.
Anhörung aller
durch Sichtverbindung betroffenen Gemeinden.
Abstand zu Biotopen,
Naturschutzgebieten, Vogelschutz
Betriebshandbücher
der Anlagen. Sie sollten eingesehen und dem Genehmigungsverfahren
zugrunde
liegen. Sie geben
teilweise Aufschluß über Gefährdungsmöglichkeiten, wie z. B. Durchdrehen,
Blitzschlag,
verwendete Öle.
Umweltverträglichkeitsstudie (UVP) ist nach EU-UVP-Richtlinien (RL)
85/337 EWG seit 14. 9. 99 bei
WKA `s zwingende
Vorschrift. Umsetzung in deutsches Recht s.o..
Wir sind entsetzt,
mit welch geringer Sorgfalt vielerorts im Genehmigungsverfahren
notwendige Prüfungen
sorglos übergangen
werden. Deshalb wollen wir nachdrücklich an die fast überall anfallenden
Gesichtspunkte
erinnern. Entscheidungen müssen ansonsten als fehlerhaft angesehen werden
und dürften
einer Nachprüfung
nicht standhalten.