4. Als Abstände zu Windkraftanlagen werden dringend gefordert

 

(Anlagen großer Höhe, 1 bis 2 Stück. Gegenüber Windparks markant erhöhen)

- Hier geht es "nur" um den Schutz der Menschen und ihrer Güter, verwendet man geringere Abstände,

werden Menschenn nicht nur belästigt, sondern gequält oder gefährdet -

Abstände gegen Einzelhäuser: Mindestens 1500 m (So z.B. am 14. 3. 01 Kreistag

Euskirchen, dem sich andere angeschlossen haben sollen)

Abstände gegen Siedlungen: Mindestens 2000 m (in Dänemark sollen 8000 m gelten)

Begründung: Belästigungen der verschiedensten Art, z. B. durch Lärm und Reflexionen. Er sollte größer

sein als bei Einzelgehöften, da wahrscheinlich mehr empfindsame Personen leiden.

Abstände zu Wegen,Wanderwegen und Straßen: Mindestens 600 m

Begründung: Gefährdung von Fahrzeugen und Wanderern durch abgefetzte Windradteile und Eiswurf.

(zahlreiche Berichte). Gefährdung des fließenden Verkehrs durch Ablenkung der Fahrer. So Kreistag

Euskirchen u.a.

Abstände zu Wald: Mindestens 200 m

Begründung: Dieser Abstand wird in Rheinland-Pfalz und Sachsen verwendet und stammt noch aus

der Zeit der kleinen Räder. Er ist notwendig weil Windräder brennen können, sei es durch Blitz, sei es

durch Selbstentzündung (ca. 13 dokumentierte Brände, davon fünf 2002).

Abstände zu Quellen, Hausbrunnenanlagen,Wasserversorgungen

individuell, je nach Geologie und Orographie

Begründung: Mit Ölverlust muß gerechnet werden, Leckagen sind relativ häufig. Windmaschinen enthalten

je nach Typ 200 bis 1000 Liter Öl.

Abstände werden nach Ländern, Kreisen, Gemeinden und Gerichten bundesweit unterschiedlich angewandt.

Es gibt nichts Allgemeines. Soweit überhaupt Abstände üblich sind, sind diese durch die zwei

bis dreifache Höhe der Windanlagen überholt. Wir haben deshalb Abstände nach umfangreichem Unterlagenmaterial

über Unglücke oder Beinaheunglücke, Beobachtungen, Urteilen und Erfahrungen gewissenhaft

und sorgfältig zusammengestellt. Sie sollten im Interesse der Menschen, der Immobilienwerte,

der Sicherheit des Verkehrs und der Gebäude mindestens eingehalten werden.

 

5. Prüftatbestände bei Windkraftstandorten (Auswahl)

 

Abstände zu Häusern, Siedlungen,Wegen, Straßen und Wald (Siehe Liste der vorgeschlagenen Abstände).

Umleitung bei Wanderwege? Verlegung? Kostenträger, Eigentumsprobleme?

Einspeisungsprobleme: Wo? Welche neuen Stromtransportwege? Kostenträger? Eigentumsprobleme?

Auflagen Energieversorger, TÜV? Schutz des öffentlichen Netzes vor Spannungsspitzen

(Blitze) der WKA?

Zuwegung: Größe und Trassen der neu zu bauenden Fahrwege? Schwersttransportfähigkeit? Zustand

der benutzten Nachbarschaftswege? Schwersttransporte? Kurvenradien? Wer bezahlt Schäden,

Verdrückungen? Brückenbelastungen?

Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes und der Natur? Visualisierungen, u. U. mit

Ballonen nach Genehmigung durch Reg. Präsidium? Geprüfte Fotomontagen? Gutachten zu Diskoeffekt,

Schattenwurf, Lärm, Natur- und Landschaftsbild. Besichtigung ähnlicher Anlagen, Gespräche mit

Anwohnern. Beachtung der VwV Windenergie AZ: 25-8881.59 des Umwelt- und Wirtschaftsministeriums

Baden-Württemberg.

Sicherheitsaspekte Eiswurf, abfliegende Teile, Abfallende Teile, Brandschutz, Schutz vor auslaufendem,

vom Wind hinweggetragenem Öl, Schutz der Wasserschutzgebiete, der Einzelhofquellen, Flugzeuge,

Segel- und Gleitflugsport, Reitsport.

10

Gesundheitliche Gefahren: Gibt es Schulen mit Blick auf die WKA? Krankenhäuser, Altenheime;

Hotels, Gasthäuser? Dann besondere Gutachten.

Anhörung aller durch Sichtverbindung betroffenen Gemeinden.

Abstand zu Biotopen, Naturschutzgebieten, Vogelschutz

Betriebshandbücher der Anlagen. Sie sollten eingesehen und dem Genehmigungsverfahren zugrunde

liegen. Sie geben teilweise Aufschluß über Gefährdungsmöglichkeiten, wie z. B. Durchdrehen,

Blitzschlag, verwendete Öle.

Umweltverträglichkeitsstudie (UVP) ist nach EU-UVP-Richtlinien (RL) 85/337 EWG seit 14. 9. 99 bei

WKA `s zwingende Vorschrift. Umsetzung in deutsches Recht s.o..

Wir sind entsetzt, mit welch geringer Sorgfalt vielerorts im Genehmigungsverfahren notwendige Prüfungen

sorglos übergangen werden. Deshalb wollen wir nachdrücklich an die fast überall anfallenden

Gesichtspunkte erinnern. Entscheidungen müssen ansonsten als fehlerhaft angesehen werden und dürften

einer Nachprüfung nicht standhalten.