1. Landschaftliche
Schönheit ist ein knappes Gut. Mit zunehmendem Druck auf die
Erholungslandschaft
wird sie zum
Minimumfaktor. Die Überformung des Landschaftsbilds durch die technische
Dominanz von
Windkraftanlagen ist dem Landschaftsverbrauch gleichzusetzen und damit nicht
ausgleichbar.
Es muß daher eine
Güterabwägung stattfinden, bei der die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs
(energiewirtschaftlicher Nutzen versus Verlust an landschaftlicher
Schönheit) geprüft werden
muß.
2. Landschaftliche
Schönheit wird nicht nur subjektiv und emotional empfunden. Sie hat immer
auch
objektive
Komponenten. Der Wert der Schönheit steigt exponentiell mit dem
Landschaftsverbrauch.
Die Preisgabe
schöner Landschaft wird zum Akt touristischer Selbstzerstörung.
3. Die Leugnung
negativer Auswirkungen von Windkraftanlagen auf das Landschaftbild hat
zumeist
handfeste materielle
Hintergründe. Auch beim Blick durch die Ideologenbrille verändert sich die
Sichtweise
(Windmühle = unübersehbares Symbol vollzogener Energiewende??) grundlegend.
4. Die Erhaltung,
ggf. auch Wiederherstellung landschaftlicher Schönheit ist eine gesetzlich
geforderte
Aufgabe des
Naturschutzes. Landschaftliche Schönheit kann durch technische Schönheit
nicht
ersetzt werden.
5. Eine der
Erholungslandschaft gerecht werdende Standortsentscheidung auf Gemeindeebene
ist wegen
der Fernwirkung der
WKA nicht möglich. Raumordnungsverfahren und Umweltverträglichkeitsprüfungen
sind unverzichtbare
Instrumente zur Verhinderung von Wildwuchs.
6. Mittelgebirge
sind landschaftsästhetisch gefährdeter als das Flachland. Während sich hier
Windkraftanlagen
in der Weite des
Raumes verlieren, tauchen sie im Gebirge immer wieder unverhofft vor
veränderten
Horizonten und in
neuen Blickwinkeln auf.
7. Die neue
Generation der bis zu 150 m hohen Anlagen sei auch im windärmeren und
topographisch
weniger exponierten
Suboptimum abseits hochwertiger Gebirgslandschaften einsetzbar. Desto mehr
muß dem
Suchkriterium "Vorbelastung" Rechnung getragen werden. Die Fläche öder
Landschaften
und Agrarwüsten, der
Gewerbe- und Industriegebiete überwiegt jene hochwertiger Kultur- und
Naturlandschaften
bei weitem.